Betreutes Einzelwohnen
Das betreute Einzelwohnen ist ebenfalls ein ambulantes Angebot der Eingliederungshilfe ( SGB XII). Bei der Entlassung des Bewohners aus dem betreuten Gruppenwohnen in die Selbstständigkeit besteht die Möglichkeit einer Nachbetreuung. Die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung erfolgt in der eigenen Wohnung.
Da Verluste oder Wechsel von Bezugspersonen gerade in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen oft zu Krisen und Rückschlägen führen, arbeiten wir nach dem Bezugsbetreuersystem, d. h. zwei Mitarbeiter*innen bleibt wichtige Bezugspersonen auch beim Übergang ins betreute Einzelwohnen.